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   LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02   

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https://dejure.org/2002,10940
LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02 (https://dejure.org/2002,10940)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 05.07.2002 - 1 S 87/02 (https://dejure.org/2002,10940)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 1 S 87/02 (https://dejure.org/2002,10940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der verschuldensunabhängigen Verpflichtung eines Hundehalters zur Zahlung eines Schmerzensgeldes; Ausgestaltung der deliktsrechtlichen Abgrenzung eines sog. Hofhundes von einem Wachhund für private Wohnungen oder Häuser; Ausgestaltung der Qualifizierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier, Hundebiss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02
    Zwar ist anerkannt, dass ein sogenannter Hofhund, der zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt wird, als Nutztier im Sinne von § 833 S.2 BGB angesehen werden kann (vgl. BGH, NJW 1983, 1311; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599), wogegen ein Wachhund für private Wohnungen oder Häuser nicht unter § 833 S.2 BGB zu subsumieren ist (vgl. MünchKomm/Stein, BGB, 3. Aufl., § 833 Rdn.32).
  • OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98

    Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02
    Dient der Hund nur einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherungsbedürfnis, dann genügt dies für die Annahme eines Nutztieres im Sinne von § 833 S.2 BGB nicht, der Hund bleibt dann ein sog. Luxustier im Sinne von § 833 S.1 BGB (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 1293, 1294; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 833 Rdn.17).
  • LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer;

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf einer analogen Anwendung der §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO (vergl. LG Landau, NJW 2002, 973).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 81/81

    Ersatzpflichtigkeit eines Tierhalters aus einer Tierhalterhaftpflicht nach dem

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 05.07.2002 - 1 S 87/02
    Zwar ist anerkannt, dass ein sogenannter Hofhund, der zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Betriebes eingesetzt wird, als Nutztier im Sinne von § 833 S.2 BGB angesehen werden kann (vgl. BGH, NJW 1983, 1311; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 599), wogegen ein Wachhund für private Wohnungen oder Häuser nicht unter § 833 S.2 BGB zu subsumieren ist (vgl. MünchKomm/Stein, BGB, 3. Aufl., § 833 Rdn.32).
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